Ziel der Untersuchung ist es, ein rechtseigenes Sozialmodell der Netzwerke zu entwerfen, das deren Eigenrationalität und Eigennormativität reflektiert, deren beträchtliche gesellschaftliche Risiken herausarbeitet und eine normative Perspektive zu ihrer Bewältigung entwickelt. Der Verfasser analysiert Handlungsformen von Netzwerken aus sozialwissenschaftlicher Sicht und fragt, welche rechtsdogmatischen Kategorien den eigentümlichen Handlungslogiken, Strukturen, Chancen, Risiken und Konfliktlagen von Netzwerken am ehesten angemessen sind. Hierbei steht die Rechtskategorie des Vertragsverbundes im Mittelpunkt. Im Folgenden werden sozialwissenschaftliche Analysen eines netzwerktypischen Konflikts mit rechtsdogmatischen Lösungsvorschlägen konfrontiert. Dabei geht es um die innere Verfassung von Netzwerken, den netzwerktypischen Strukturwiderspruch von Kooperation und Konkurrenz sowie Haftungsfragen im Kontext des netzwerktypischen Strukturwiderspruchs von kollektiven und individuellen Handlungsformen.