Unter Stalin wurden in den 30er Jahren mehr als eine Million Sowjetbürger umgebracht, Millionen andere starben durch Zwangsarbeit, Deportation, Hungersnot, Lagerhaft oder während Folterverhören. Diese Verbrechen galten zu Zeiten des Kalten Krieges nicht als Genozid. Die hohen Ideale für die Stalin angeblich gekämpft hatte, verhinderten eine Auseinandersetzung. Zudem galt diese Verfolgung der eigenen Bevölkerung als Teil der Kriegsvorbereitung; der Ausgang des Zweiten Weltkriegs schien dieses Vorgehen zu rechtfertigen. Auch nach internationalem Recht galt der Mord an sozialen oder politischen Minderheiten nicht als Genozid.