Julius Scheifele veranschaulicht die Grenzen, die insbesondere das Gesellschaftsrecht den Regelungsmöglichkeiten innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens setzt und untersucht, ob sich das durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) reformierte Insolvenzplanverfahren in Zukunft als effektives Instrument erweist. Konkret zeigt der Autor dies am Beispiel einer Aktiengesellschaft und am Beispiel „Suhrkamp“ auf. In beiden Fällen traten Konkurrenzprobleme zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht erstmals deutlich zu Tage. In der Praxis bestehen weiterhin Unsicherheiten bei der Implementierung von gesellschaftsrechtlich zulässigen Regelungen. Zudem steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde im Fall „Suhrkamp“ noch aus.