Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe
Description:... English summary: The author deals with the question of the appropriate scope of impartiality in administrative decision-making in the era of privatization and regulatory reform. The importance of impartiality depends to a large extent on one's concept of the essence of the administrative process. Quasi-judicial decision-making, policy-making, the exercising of expertise and public management are given a different emphasis in different contexts and in different legal systems. Michael Fehling makes a case for a flexible, balanced approach which relies on procedural openness, on judicial review adjusted to the dangers a particular situation poses to the decision-maker's impartiality and on a comprehensive statement of reason which should also influence the allocation of the burden of proof. German description: Einerseits wird von der offentlichen Verwaltung im Rechtsstaat unparteiliche Rechtsverwirklichung gefordert, andererseits soll sie uber den Vollzug zwingender Rechtsvorschriften hinaus politische Vorgaben konkretisieren und aktiv handelnd umsetzen. Strukturelle Veranderungen im Verwaltungsrecht durch wirtschaftliches Handeln und vermehrte Kooperation mit Privaten lassen diesen ungelosten Grundkonflikt zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe in neuem Licht erscheinen. Das gilt nicht nur fur Deutschland, sondern unter anderen Vorzeichen auch fur die USA.Nach begrifflichen Vorklarungen und einem ideen- und entwicklungsgeschichtlichen Uberblick arbeitet Michael Fehling rechtsvergleichend verschiedene Verwaltungstypen heraus. Diesen lassen sich idealtypisch unterschiedliche Konsequenzen fur den Standort der Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Dienstleistungs- und Gestaltungsaufgaben entnehmen. Anschliessend analysiert der Verfasser die einschlagigen Rechtsvorschriften auf personell-individueller, organisatorisch-institutioneller und auf Verfahrensebene. Ein weiteres zentrales Kapitel widmet er Fragen der Unparteilichkeit bei einer Verantwortungsteilung zwischen Verwaltung und typischerweise (wirtschaftliche) Eigeninteressen verfolgenden Privaten. Michael Fehling prasentiert abschliessend ein flexibles Kompensationsmodell, unter Einschluss auch des zwischen materieller Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte und (Unparteilichkeits-) Sicherungen auf Verwaltungsebene bestehenden Potentials wechselseitiger Entlastung.
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