Procedur zwischen dem Wohledelgebohrnen und hochgeehrten Herrn Obrist Imhoof, alt-Landvogt von Wangen, Kläger und Appellat: denne dem Weibel Leuenberger von Ursenbach, als Vogt seines Sohns Samuel Heinrich Leuenbergers sel. hinterlassenen Wittw und Kindern Antworter und Appellant: über die Antworterischer seits vor der erstern Instanz (Proc. p. 57) wörtlich dahin ausgesezte Rechts-Frage
ob wegen des S.H. Leuenbergers Absterben, eine Ehrschazpflichtige Handänderung, der als Weibergut besessenen halben Mühle zu Rohrbach, sich wirklich zugetragen habe, folgbar der desshalb geforderte Ehrschaz zu entrichten seye oder nicht?