Description:... Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die "Einheit der Gesellschaft" wird insoweit durch die "Vielheit der Gesellschafter" verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
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