Exotische Verfassung
die Kompetenzen des Reichstags für die deutschen Kolonien in Gesetzgebung und Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreichs (1884-1914)
Description:... English summary: Marc Grohmann examines the constitutional jurisdiction of the Reichstag for the German colonies in Africa and Asia which were acquired after 1884. In 1886, the parliament waived a strong control over the colonies in an enabling act in favor of the Kaiser, thus creating an 'exotic constitution'. After the turn of the century attempts were made to enable the Reichstag to increase its influence. Marc Grohmann examines the content, the origin and the application of the decisive laws in this case. In addition, he analyzes their contemporary reflection in legal science. German description: Wie wurden im Kaiserreich die Kompetenzen des Reichstags fur die Kolonien in der Gesetzgebung gestaltet und von der Staatsrechtslehre reflektiert? Wie verhalt sich diese besondere Kompetenzordnung zur Reichsverfassung? Marc Grohmann untersucht die koloniale Kompetenzordnung, die 1886 durch ein parlamentarisches Ermachtigungsgesetz auf den Kaiser ausgerichtet wurde. Nach der Jahrhundertwende setzten Versuche ein, die monarchisch-burokratische Regierung der Kolonien einer starkeren parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen.Warum wurden die Kolonien in Afrika, China und der Sudsee anders behandelt als das Reich selbst? Lassen sich aus der Exotisierung der kolonialen Kompetenzordnung durch Regierungsbeamte, Parlamentarier und Rechtswissenschaftler Ruckschlusse auf die Aussichten einer Parlamentarisierung des Reichs und auf das zeitgenossische Denken uber Parlament und Kaisertum ziehen? Marc Grohmann geht diesen Fragen nach und berucksichtigt dabei auch die anderen europaischen Kolonialmachte und das 'Reichsland' Elsass-Lothringen. Er wertet Archivmaterial aus, analysiert die zeitgenossische juristische Literatur eingehend und zeichnet Entstehung, Legitimation und Entwicklung der 'exotischen Verfassung' nach. Diese Analyse des Sonderfalls 'Kolonien' unterstutzt neuere Bewertungen des Kaiserreichs, die von einer relativen Offenheit der Verfassungsentwicklung ausgehen.
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