Unterhaltsrang und -rückgriff
Mehrpersonenverhältnisse und Rückgriffsansprüche im Unterhaltsrecht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten von Amerika
Description:... English summary: Child support and maintenance obligations often concern different obligations of parents, spouses and other relatives. In cases concerning a plurality of debtors, some obligations are considered to be the most important and thus prevail. Where there are several claimants, the problem of the priority of claims arises. Dieter Martiny shows that the extent of the obligation is the decisive factor for the ranking of the different maintenance obligations. If a third party - a person other than the real debtor - or the state has paid, this can alter the original claim. However, often the question of reimbursement arises. Dieter Martiny analyzes changes within the family and society which cause non-compliance and an aggravation of the reimbursement problems. He compares German family law and legal techniques for reimbursement, such as subrogation, with the Austrian, Swiss, French, English and US rules and regulations. German description: Beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmass die Unterhaltslast zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet daruber, wer - etwa ein Ehegatte oder ein Kind aus einer fruheren Verbindung - Vorrang geniesst, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls leer auszugehen. Dies hangt von einer Gewichtung der Unterhaltsbeziehungen ab. Die dafur erforderliche Bestandsaufnahme erfolgt fur das deutsche, osterreichische, schweizerische, franzosische, englische und US-amerikanische Recht des Kindes-, Ehegatten- und Geschiedenenunterhalts. Veranderungen in Familie und Gesellschaft sowie zahlreiche in- und auslandische Gesetzesanderungen im Kindschafts-, Ehe- und Unterhaltsrecht lassen uberkommene Positionen in neuem Licht erscheinen. Ferner konnen Leistungen Dritter den Unterhaltsanspruch verandern oder zum Erloschen bringen, aber auch zu Ruckgriffsanspruchen gegen den ursprunglichen Schuldner fuhren.Dieter Martiny untersucht den Ruckgriff unter Privatpersonen vor allem fur die Nicht- und Mitverpflichtung, die Scheinvaterschaft sowie die Elternhaftung. Auch im Ausland sind Regressinstrumente haufig die Legalzession und schuldrechtliche Anspruche. Beim Ruckgriff durch Sozialleistungstrager geht es um die Abgrenzung zwischen privater und offentlicher Sphare, um die 'Sozialisierung' oder 'Privatisierung' des Unterhaltsrechts. Erortert wird vor allem die Durchsetzung des Subsidiaritatsprinzips fur die Sozialhilfe, den Unterhaltsvorschuss und ahnliche Leistungen. Nur eine systematische Durchdringung kann Klarheit fur die Losung zahlreicher familien-, schuld- und sozialrechtlicher Streitfragen schaffen.
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