Die Vertretung verselbständigter Rechtsträger in europäischen Ländern
Description:... Die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen stellt die Beteiligten, auch was das Vertretungsrecht und seine Handhabung anbelangt, vor neue Herausforderungen. Zu klären ist einerseits, welches Recht im konkreten Zusammenhang anwendbar ist. Andererseits ist der Frage nachzugehen, in welcher Weise etwa das ausländische Recht Umfang und Grenzen der Vertretungsmacht von Organen des Vertragspartners ordnet. Wer sich im Blick hierauf die Aufgabe stellt, rechtsvergleichende Studien zu erstellen, erfährt mit Überraschung, wie unterschiedlich sich das Recht der Vertretung in den einzelnen Staaten entwickelt hat.Die jahrzehntelangen Bemühungen um eine europäische Rechtsangleichung haben zwar eine Reihe der sich für die Praxis ergebenden Schwierigkeiten beseitigt, aber auch weiterhin stellen sich eine Vielzahl ungeklärter Fragen. So sind etwa in den Anwendungsbereich der EG-Publizitäts-Richtlinie (68/151/EWG) nicht alle Rechtsformen für Unternehmen aufgenommen, ungeklärt ist das Verhältnis der Teil-Rechtsfähigkeit zum Umfang und den Grenzen der Vertretungsmacht, unterschiedlich sind die Regeln über die Zuständigkeit der Gesellschaftsorgane u.a.m.Im Anschluß an die Länderberichte zur Rechtslage in Deutschland, Italien und Spanien (Bearbeiter: Stefan Fellmeth, Band 105 dieser Schriftenreihe) sowie in Österreich (Bearbeiter: Gregor Seikel, Band 109 dieser Schriftenreihe) bilden die hier vorgelegten Länderberichte zur Rechtslage in Dänemark, in den Niederlanden und in der Schweiz einen dritten Teil. Sie bieten in einer zusammenfassenden Darstellung einen Leitfaden und eine Hilfestellung für deutsche Vertragspartner, die Rechtsgeschäfte mit Rechtsträgern abschließen, die dem Recht der genannten Staaten unterliegen. In den Beiträgen wird ein Schwerpunkt auf die praktisch bedeutsame Vertretung von Gesellschaften gelegt. Dazu werden die verschiedenen Gesellschaftsformen, deren gesetzliche Grundlagen und Organisationsstruktur dargestellt.
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