Das Reichsjustizprüfungsamt
Description:... Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und fur den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverstandnis seiner zukunftigen 'Rechtswahrer' zu pragen und zu uberprufen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehorde, des Reichsjustizprufungsamtes, welches ab 1934 fur die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zustandig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prufungswesens genau vonstatten? Wer waren die massgeblichen Akteure neben dem Prasidenten des Reichsjustizprufungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprufungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prufungen?
Show description