Die Religionsfreiheit juristischer Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG
zur Notwendigkeit einer Neubewertung
Description:... Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ausser Religionsgemeinschaften nur solche juristischen Personen Trager der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1, 2 GG, deren Zweck die Pflege und Forderung eines religiosen Bekenntnisses oder die Verkundung des Glaubens ihrer Mitglieder ist. Der vom US Supreme Court entschiedene "Hobby-Lobby-Case", in dem erstmals einem profitorientierten Unternehmen die Berufung auf die Religionsfreiheit zugestanden wurde, gibt Veranlassung zu uberprufen, ob diese Rechtsprechung das letzte Wort im Hinblick auf die Religionsfreiheit juristischer Personen sein kann. Ausgehend von dieser Rechtsprechung und Uberlegungen zu Grund und Grenzen der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen entwickelt die Arbeit unter Befassung mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen verschiedener Organisationsformen allgemeine Kriterien zu Voraussetzungen, nach denen sich auch profitorientierte Gesellschaften auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen konnen.
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