Die urheberrechtliche Drittnutzung zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und freier Benutzung
Description:... Eingriffe in das Recht des Urhebers konnen in unterschiedlichster Art und Weise geschehen. Wahrend die Nutzung eines Werkes in identischer oder nahezu identischer Form als Vervielfaltigung zu qualifizieren ist, liegt bei einer weitergehenden Anderung eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung vor. Entfernt sich das neue Werk hingegen so weit vom Original, dass dieses geradezu zum "Verblassen" gebracht wird, so stellt dies eine freie Benutzung dar, die der Urheber nicht mehr untersagen kann. Diesen urheberrechtlichen Nutzungsformen und deren Abgrenzung voneinander widmet sich die Autorin in ihrem Werk. Dargestellt werden zum einen die aktuelle Gesetzeslage sowie die dazu vorhandene Rechtsprechung und Literatur. Zum anderen wird den Fragen nachgegangen, ob die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen geeignet und erforderlich sind, um den Interessenkonflikt zwischen Urhebern und Nutzern zu losen, und ob sie mit den Vorgaben des Unionsrechts in Einklang stehen.
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