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Entzug und Restitution im Bereich der Katholischen Kirche

Description:... Diese Publikation behandelt erstmals umfassend den Vermogensentzug, die Rolle der Profiteure und die Praxis der Ruckstellungen im Bereich der katholischen Kirche in Osterreich. Das dichte Netz von Einrichtungen der katholischen Kirche und ihre tiefe Verankerung in der Gesellschaft standen in Konkurrenz zu den Zielen der NS-Herrschaft, die totale Kontrolle uber die Menschen zu erlangen. So hinderte auch die adaptive Haltung der katholischen Kirchenfuhrung zur nationalsozialistischen Machtubernahme in Osterreich das Regime nicht, das Verhaltnis von Kirche und Staat vollkommen umzugestalten. An erster Stelle stand dabei die Ausschaltung des kirchlichen Einflusses auf das Bildungswesen und in der Folge auch der Zugriff auf die Vermogenswerte der Katholischen Kirche in Osterreich. Dabei nutzte das NS-Regime auch die Tatsache, dass seiner Auffassung nach das Konkordat des Vatikans mit Osterreich nicht mehr galt, der Geltungsbereich des Konkordats mit dem Deutschen Reich aber auch nicht auf Osterreich ausgeweitet werden musste, so dass auf dem Gebiet Osterreichs ein konkordatsfreier Raum entstand. Die Umgestaltung der katholischen Kirchenfinanzen erfolgte mit dem Ubergang von einem System, wie es sich seit der Zeit Joseph II. in Osterreich entwickelt hatte, auf ein Kirchenbeitragssystem, wodurch der katholischen Kirche erhebliche Mittel entzogen wurden. Das betraf insbesondere den 1782 geschaffenen Religionsfonds, dessen Besitzungen an das Deutsche Reich und an einzelne Reichsgaue und Stadte ubergingen. Der grosste Profiteur am Entzug von kirchlichen Vermogen, Rechten und Interessen war somit zweifellos die offentliche Hand. Nach dem Ende der NS-Herrschaft in Osterreich anderten sich die allgemeinen Rahmenbedingungen im Verhaltnis von Kirche und Staat nach und nach. Die Diskussion in der Konkordatsfrage belastete aber durch viele Jahre der Nachkriegszeit das Verhaltnis von Staat und katholischer Kirche. Erst 1957 gab Osterreich eine vorsichtig formulierte Erklarung ab, das vom "autoritaren Standestaat" 1933 geschlossene Konkordat im Grundsatz anerkennen zu wollen. Die katholische Kirche unternahm im Jahre 1959 eine Gesamterfassung der Schaden, die einschliesslich einer zwanzigjahrigen Nachzahlung und einer funfprozentigen Kapitalisierung mit einer Summe von ca. oS 12 Mrd. beziffert waren, von der ca. 70 % auf die Diozesen und 30 % auf die Orden fiel. Die 1956 errichtete Religionsfonds-Treuhandstelle, die erst 1988 aufgelost wurde, war fur die Abwicklung dieser Aufteilung zustandig, die dem Staat 90 % des Gesamtvermogens brachte. 1958 bis 1959 erhielten die christlichen Kirchen Vorschusse auf die beabsichtigten Leistungen der Republik, mit denen die aus der nach 1945 nicht aufgehobenen nationalsozialistischen Gesetzgebung resultierenden Vermogensnachteile der Kirchen ausgeglichen werden sollten. In der im Juni 1960 erfolgten Vertragsunterzeichnung mit dem Vatikan verpflichtete sich Osterreich, den von kirchlichen Einrichtungen genutzten Teil des Religionsfondsvermogens sowie zur Erhaltung der Gebaude "produktiven Grundbesitz" zu ubertragen und zu einer jahrlichen Zahlung von oS 50 Mill. zuzuglich den Gehaltern von 1250 Kirchenbedienstete

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