Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft im Königreich Württemberg
ein Beitrag zur historischen Kriminologie unter Berücksichtigung von Normen- und Sozialgeschichte in Württemberg von 1830 bis 1848
Description:... Bei der Auseinandersetzung mit der Frage, ob für die Entwicklung der Kriminalität modernisierungs- oder zivilisationstheoretischen Ansätzen der Vorzug zu geben sei, wird von vielen historisch orientierten Kriminologen die Auffassung vertreten, vor der Industrialisierung sei es vermehrt zu gewaltsamen Konflikten gekommen, für die noch kein staatliches Lösungspotential zur Verfügung stand. Für Württemberg trifft diese Auffassung nach den Erkenntnissen der vorliegenden Studie nicht zu. Vielmehr läßt sich ein absolutes Überwiegen der Eigentumskriminalität im Bereich der mittleren und schwereren Kriminalität belegen, während Gewaltkriminalität kaum eine Rolle spielt. Es wird deutlich, daß die stärkste feststellbare Veränderung der vorhandenen kriminalstatistischen Daten um das Jahr 1840 herum nicht auf eine geänderte Kriminalitätslage zurückzuführen ist, sondern auf das neu eingeführte StGB und damit verbundene neue Zuständigkeitsregelungen. Auffallend sind allerdings die Disziplinierungsbemühungen des Staates, die sich vor allem am Umgang mit Vaganten ablesen lassen. Alles in allem zeigt das Beispiel Württembergs im Vormärz, daß Makrotheorien wie die Zivilisations- oder Modernisierungstheorie nur bedingt geeignet sind, Veränderungen auf der Ebene der registrierten Kriminalität zu erklären. Erst wenn sowohl konstruktivistische als auch mikrohistorische Ansätze berücksichtigt werden, ergibt sich ein schlüssigeres Bild.
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