Rechtsberatung und Verfassungsrecht
Description:... Das Rechtsberatungsrecht ist seit langem Gegenstand einer leidenschaftlichen Debatte. In der Literatur wurden die erheblichen Restriktionen, die das Rechtsberatungsgesetz nichtanwaltlichen Rechtsberatern auferlegte, entweder scharf angegriffen oder energisch als zum Schutz der Rechtsuchenden notwendig verteidigt. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof führte in jüngerer Zeit zu einzelnen Lockerungen, hielt das Verbot jedoch im Kern aufrecht. Seitdem der Gesetzgeber die Maßgaben der Rechtsprechung im Rechtsdienstleistungsgesetz umgesetzt hat, ist es um dieses Thema still geworden. Zu Recht? In ihrer Arbeit untersucht Frauke Albrecht eingehend sowohl das alte als auch das neue Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Berufsfreiheit, die durch den geltenden Erlaubnisvorbehalt in teils erheblicher Weise eingeschränkt wird. Anhand zweier Fallgruppen wird geprüft, inwieweit die Schutzzwecke, denen das Gesetz dienen soll, tatsächlich gefährdet wären und wie geeignet ein Erlaubnisvorbehalt zum Schutz dieser Rechtsgüter ist. Verschiedene Alternativmaßnahmen werden auf ihre Eignung hin untersucht. Die Prüfung zeigt, dass mildere Mittel die Schutzzwecke des Rechtsberatungsrechts ebenso gut oder sogar besser als der geltende Erlaubnisvorbehalt schützen könnten. Auch ist der Vorbehalt aus verschiedenen Gründen als nicht angemessen anzusehen. Die Autorin zeigt zudem auf, dass das geltende Recht auch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt. Europa- und internationalprivatrechtliche Aspekte runden die Arbeit ab. Der Gesetzgeber wird somit nachbessern müssen, wenn er den Maßgaben der Verfassung bei der Ausgestaltung des Rechtsberatungsrechts genügen will.
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