Hn. Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, Der Röm. Kays. Majestät ehemaliger Ober-Oesterreichis. Regiments-Rath anjetzo Cantzler zu Innsbrugg, [et]c. [et]c. Commentarius In Kaysers Carl deß Fünfften und deß H. Röm. Reichs Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung, Oder: Kurtze doch gründliche Unterweisung, Wie Ein dem Richterlichen Amt obligender Nachforschung- oder Inquisitions-Process, nach Gelegenheit und Herkommen der Kayserlichen, Chur-Fürstlichen, wie auch andern, sonderlich der Ober- und Unter Oesterreichischen Fürstenthümern und Landen, auch nach Innhalt Tyrolischer Statuten, Nieder-Oesterreichischer Lands-Ordnungen, denn denen gemeinen geschriebenen Rechten, von Anfang biß zum Ende mit Rechtlicher Ordnung zu Protocoll zu bringen und zu vollführen seye; deme die Erklärung deß Bann- und Achts- auch Anklags-Processes, zusamt der Ubelthaten Natur und Wesen, dero Abstraffung, milderend- und beschwerende Umstände, Inzichten und Frag-Stücke, mit vollkommenen Registern der Tituln und deren Innhalt beygesetzt worden
Allen und jeden mit Erörterung der Criminal-Sachen beladenen Obrigkeiten, zu Erleichterung dero Mühe, und rechtmäßiger förderlichen Verfahrung, denen armen Gefangenen aber zu Schutz und Schirm, gantz nützlich und gedeulich eingereichet