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International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen

Description:... Inhaltsangabe:Einleitung: Vorteile und Nachteile des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen in Deutschland: Der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt seit 2003 einen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen, die Mehrzweckabschlüsse für externe Adressaten veröffentlichen, aber keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und dementsprechend nicht zur Rechnungslegung nach dem bereits gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) verpflichtet sind. Der Entwurf für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) wurde im Februar 2007 mit der Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht. Die endgültige Fassung soll im vierten Quartal des Jahres 2008 verabschiedet werden. Die Vorschriften des Entwurfs werden seit der Veröffentlichung in der deutschen Presse diskutiert. Vorteile und Nachteile sowie Kritikpunkte, Bedenken und Verbesserungsvorschläge werden thematisiert. Zukünftige Alternativen für die Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erarbeitet parallel zu dem Entwurf des International Accounting Standards Board das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), dessen Referentenentwurf am 8. November 2007 veröffentlicht wurde. Für die Zukunft stehen die Alternativen einer internationalen oder nationalen Rechnungslegung zur Auswahl. Eine Rechnungslegung nach dem gesamten internationalen Standard oder dem speziellen für kleine und mittelgroße Unternehmen des International Accounting Standards Board und eine Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht in seiner heutigen oder der modernisierten Form werden diskutiert. Internationale Standards des International Accounting Standards Board: Die Europäische Union (EU) verabschiedete im Jahr 2002 die Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (IAS-Verordnung). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen auch in Deutschland seit dem 1. Januar 2005 zur Erstellung ihres Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standard. Darüber hinaus werden solche Jahresabschlüsse von Unternehmen veröffentlicht, die zwar nicht durch das Gesetz dazu verpflichtet werden, diese aber dennoch erstellen, um die Informationsbedürfnisse verschiedener Adressaten ihres Abschlusses zu erfüllen. Banken, Investoren, Kunden, Lieferanten und andere [...]

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