Das Recht der Ostafrikanischen Gemeinschaft
Eine kritische Analyse
Description:... Die im Jahr 2000 wiederbegrundete Ostafrikanische Gemeinschaft (East African Community - EAC), der inzwischen neben den Grundungsmitgliedern Kenia, Tansania und Uganda auch Burundi, Ruanda und Sudsudan angehoren, hat sich das ambitionierte Ziel einer politischen Foderation gesetzt. Zugleich sind in der Integrationspraxis jedoch weitreichende Implementierungsdefizite hinsichtlich des auf regionaler Ebene erlassenen Rechts zu beobachten. Vor diesem Hintergrund untersucht Johannes Doveling, ob und inwieweit das rechtliche Regelungsregime der Ostafrikanischen Gemeinschaft dazu beitragen kann, die Integrationsziele zu erreichen. Dabei berucksichtigt er auch ausgewahlte europarechtliche Aspekte. Es tritt eine Wirtschaftsgemeinschaft zutage, die zwar der Europaischen Union ahnelt, allerdings keine nennenswerte Ubertragung von Hoheitsrechten vorsieht und sich damit im Ergebnis eher als Plattform fur intergouvernementale Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten darstellt.
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