Wohl-unterwiesener Kauffmanns-Jung
oder: Gründliche Anweisung, Was 1. Eltern oder Vormünder, welche ihre Kinder oder Pupillen , die Kauffmannschafft zu erlernen, bey andern Leuten in Dienst thun wollen; 2. Die Kauffleut oder Krämers, bey welchen dergleichen Jungen in die Lehr und Dienst gethan werden; und 3. Die Jungen selbst, die in die Lehre kommen ... zu beobachten haben. ; Register oder Blatweiser derer vornehmsten hierinn befindlichen Sachen