Zession und Rechtszuweisung
Description:... English summary: The assignor assigns a right to performance of an obligation by way of assignment to the assignee. Who is, however, entitled to the remedial rights, such as the right to damages, the right to avoidance, the right to terminate the contract and the consumers' rights to withdraw from the contract? Jan Felix Hoffmann analyzes this classic problem. German description: Es darf als geradezu klassisches Problem bezeichnet werden, anhand welcher Kriterien nach einer Forderungsabtretung Folgerechte an den Zedenten oder den Zessionar zuzuweisen sind. Vor allem bei vertraglich begrundeten Forderungen herrscht Unklarheit, wer nach einer Zession Leistungsstorungsrechte und Gestaltungsrechte geltend machen darf. Die Ursache fur die bestehenden Unsicherheiten bei der Handhabung der Forderung als Verfugungsgegenstand der Abtretung liegt darin begrundet, dass stets versucht wird, die Probleme mittels einer abtretungsspezifischen Sonderdogmatik zu bewaltigen. Jan Felix Hoffmann setzt daher bei den Strukturen der Rechtszuweisung und Rechtsentstehung im Privatrecht an. Auf diese Weise bettet er die problematische Rechtszuweisung nach der Forderungsabtretung in den allgemeinen Kontext des burgerlichen Vermogensrechts als koordinativer Zuweisungs- und Schutzordnung ein. Auch die Zuweisungsproblematik bei der Forderungsabtretung kann danach nur durch eine Unterscheidung zwischen der Rechtsposition und ihren Schutzrechten bewaltigt werden. Der Blick richtet sich damit auf die Legitimationsgrundlagen des allgemeinen Leistungsstorungsrechts, auf die Abgrenzung des Leistungs- vom Integritatsinteresse, auf das weiterhin umstrittene Verhaltnis von Anspruch und Forderung und auf die Rechtsfigur des Gestaltungsrechts. Gerade die Frage nach der Ubertragbarkeit von Gestaltungsrechten bereitete der Rechtswissenschaft in der Vergangenheit vor allem deshalb so erhebliche Probleme, weil die Legitimationsfragen nicht gestellt wurden und man sich von der uberwiegend formalen Kategorie des Gestaltungsrechts, dessen Leistungsfahigkeit weithin uberschatzt wird, blenden liess. Auch das Institut der Vertragsubernahme erscheint vor diesem Hintergrund in einem neuen Licht.
Show description