Der Schutz der Demokratie vor Extremisten: Parteienverbote in Deutschland
Description:... Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Parteienverbot erhielt neue Aktualität, als 2001 die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag kurz nacheinander einen Verbotsantrag gegen die NPD einreichten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die ein knappes halbes Jahr zurück liegt (18. März 2003), fiel in Bezug auf ein Verbot negativ aus: der Verbotsantrag wurde für unzulässig erklärt. In diesem Zusammenhang entstand eine heftige Diskussion hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Auf der einen Seite stehen die Befürworter des Parteienverbots, die trotz des demokratischen Grundrechts der Meinungsfreiheit daran festhalten, dass eine Vernichtungsideologie "kein schutzwürdiges Gedankengut" (Buntenbach/ Wagner 2002, S.134) darstelle, auf der anderen Seite resümieren die Gegner, dass Meinungen durch ein Verbot nicht verändert würden, Organisationen sich im Untergrund schlechter verfolgen ließen und die Parteienvielfalt eingeschränkt würde. Während sich neonazistische Aktivitäten durch ein Verbot kaum unterbinden lassen, wird die entsprechende Partei zumindest vorerst zerschlagen und eine größere (Re-)Organisation verhindert. Es stellt sich die Frage, ob ein Parteienverbot heute überhaupt noch zeitgemäß ist. Vor diesem Hintergrund müssen zunächst die Ursprünge des Parteienverbots und dessen Verankerung im Grundgesetz geklärt werden. Der seit dem KPD-Verbotsurteil verwendete Begriff "streitbare Demokratie" umfasst neben dem Parteienverbot eine Reihe von Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung von Extremisten. Im Anschluss erörtert diese Arbeit die beiden "erfolgreichen" Parteienverbotsverfahren: das SRP- und das KPD-Verbotsverfahren. In einer abschließenden Problematisierung werden Parteienverbote auf demokratietheoretischer, verfassungsrechtlicher und politisch
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