Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht
Description:... English summary: Oliver Lepsius discusses current problems regarding legal obligations and basic rights in German administrative and constitutional law. He deals in particular with the right of property as a constitutional limitation to environmental law. He also provides a general theory of how possession means a basic liability for objects for which one is legally responsible. German description: Das Verwaltungsrecht knupft Rechtspflichten entweder an individuelles Verhalten (Modell der Handlungsverantwortlichkeit) oder an Sachherrschaftsbeziehungen (Modell der Zustandsverantwortlichkeit). Im Unterschied zur Handlungsverantwortlichkeit ist die verfassungsrechtliche Begrundung und Begrenzung von Sachherrschaftsstellungen und entsprechenden Pflichten bis heute weithin ungeklart. Selbst die Bemuhungen um eine Begrenzung der Zustandshaftung des Eigentumers haben die Pflicht des Inhabers der tatsachlichen Gewalt ausser acht gelassen. Die Rechtsordnung knupft jedoch an solche und ahnliche Besitzbegriffe, wie z. B. Inhaber, Betreiber, Produktverantwortlicher, erhebliche Pflichten. Umgekehrt vernachlassigen aktuelle Regelungstendenzen im Umweltrecht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und zielen durch die Konzentration auf das Verursacherprinzip zu einseitig auf das Modell der Handlungsverantwortlichkeit ab.Oliver Lepsius entwickelt das Modell einer besitz- und sachherrschaftsbezogenen Pflichtendogmatik am Beipiel des Polizei- und Umweltrechts. Dabei verankert er die Rechte des Sachherrschaftsberechtigten in der Eigentumsgarantie und begrenzt die Pflichten durch den Korrelationsgrundsatz. Er interpretiert die Eigentumsgarantie als ein Grundrecht auf Sachherrschaft und gewinnt daraus Kriterien und Massstabe fur die Ausgestaltung einer allgemeinen, auf Sachherrschaft gestutzten Pflichtendogmatik im Verwaltungsrecht. Das Umweltrecht soll auf diese Weise an das Recht der allgemeinen Gefahrenabwehr zuruckgebunden und in die Eigentumsdogmatik eingebunden werden. Zudem entwickelt Oliver Lepsius sachherrschaftsbezogene Regelungsalternativen und kritisiert Gegenwartstendenzen im Umweltrecht, die durch die Fixierung auf handlungsverantwortliche Pflichten hinter den Regelungsmoglichkeiten zuruckbleiben.
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