Die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Telekommunikationsrecht
Description:... Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Telekommunikationsrecht. Dieses Rechtsgebiet hat in den Jahren der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte große Veränderungen erfahren und ist in einem stetigen Wandel, denn technologischer Fortschritt und die zunehmende Globalisierung der Märkte erfordern eine ständige Überprüfung und Reform des Rechtsrahmens, in dem sich die Wirtschaft bewegt. Sowohl auf Bundes- als auch auf Gemeinschaftsebene veränderte sich das Telekommunikationsrecht bis zur Mitte der 2000er Jahre noch schneller als heute. Bei näherer Betrachtung der damaligen Entwicklung entsteht der Eindruck, dass diese Zeit von Rechtsunsicherheit und Widersprüchlichkeit geprägt war. Beispielhaft dafür ist die Genehmigung von Anschlusskostenbeiträgen. Sie wurden im Zeitraum Juli bis November 2003 von der Deutsche Telekom AG erhoben und von der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Jahr 2003 noch Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), genehmigt. Dies führte damals zu vielen Kontroversen und zu einem Rechtsstreit, der noch Jahre später die höchsten Gerichte auf Bundes- und Gemeinschaftsebene beschäftigte, bevor er im Jahr 2009 endgültig vom BVerwG entschieden wurde. Ziel dieser Arbeit ist es, zu überprüfen, warum die Genehmigung gesonderter Anschlusskostenbeiträge im Jahr 2003 mit den damaligen Zielen der Vorgaben und gesetzlichen Regelungen nicht im Einklang stand und ob bei Anwendung eines anderen rechtlichen Maßstabs durch die RegTP eine rechtmäßige Genehmigung von Anschlusskostenbeiträgen möglich gewesen wäre. Anfangs bedarf es einer kurzen Einführung in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundstrukturen des Telekommunikationssektors und die darau
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