Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht
Description:... Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung judikativer und legislativer Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Im Mittelpunkt steht die Fragestellung, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst beantworten kann, wenn sich die Antwort nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt und ab welchem Punkt hierzu nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber befugt ist. Ausgehend von der Verfassungsvorgabe, dass jedes richterliche Handeln wegen Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist, entwickelt die Arbeit ein Grenzsystem, das ein Prufprogramm zur Verfugung stellt, mit dem abschlieaend uber die Zulassigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung entschieden werden kann. Ausgangspunkt ist hierfur ein neuer Luckenbegriff, der die Lucke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck versteht und so uber die beiden Merkmale Normtext und gebotener Normzweck den Einstieg in eine strukturierte Normtext- und Normzweckanalyse ermoglicht.
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