Parteiengehör und Geheimnisschutz im Verwaltungsverfahren
Ausnahmen des Verwertungsverbots "geheimer" Beweismittel
Description:... ger: Das Recht auf Parteiengehör zählt zu den leitenden Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens. Es beinhaltet grundsätzlich ein Recht vom maßgebenden Sachverhalt, das heißt von der Entscheidungsgrundlage der Behörde Kenntnis und dazu Stellung nehmen zu können. Die österreichische Rechtsprechung, darunter insbesondere die des Verwaltungsgerichtshofs folgert daraus ein absolutes Verwertungsverbot geheimer Beweismittel. Mit Offenlegungsinteressen einer Partei können in Mehrparteienverfahren allerdings Geheimhaltungsinteressen einer anderen Partei in ein Spannungsfeld geraten. Im Unterschied zur Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs kommt der Europäische Gerichtshof für diese Verfahren in einem jüngeren Urteil zum Ergebnis, dass die Behörde grundsätzlich eine Abwägung zwischen dem Recht auf Parteiengehör und allfälligen entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen, wie beispielweise dem Schutz von Unternehmensgeheimnissen, vorzunehmen hat und Beschränkungen des rechtlichen Gehörs zulässig sein können. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst dieses Urteil einer näheren Untersuchung unterworfen. Im Anschluss wird auf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben für das Recht auf Parteiengehör einerseits und für den Schutz von Unternehmensgeheimnissen andererseits sowie die einschlägigen einfachgesetzlichen Determinanten näher eingegangen. Sodann wird die besagte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs systematisch aufgearbeitet und einer kritischen Betrachtung unterzogen. Am Schluss folgt eine typologische Darstellung jener Rechtsbereiche, in denen es zum Konflikt zwischen Parteiengehör und Geheimnisschutz kommen kann. Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis ab, dass eine Abwägung zwischen diesen Interessen für bestimmte Verfahren verfassungsrechtlich und
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