Der Irrtumsnachweis beim Massenbetrug
Anforderungen an die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl an Zeugen
Description:... Massenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Getäuschten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Der Irrtum als Tatbestandsmerkmal des Betrugs ist Tatfrage und erfordert grundsätzlich die Vernehmung des Getäuschten. Wie kann der Irrtumsnachweis aber gelingen, wenn eine Zeugenvernehmung eines jeden einzelnen Getäuschten schlicht unmöglich ist? In letzter Zeit hatte sich die Rechtsprechung vermehrt mit dieser strafprozessualen Gegebenheit auseinanderzusetzen. Die Frage wurde zu einem vieldiskutierten Rechtsproblem: Können die Beschränkungen des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen versuchten statt vollendeten Delikts, die Rechtsfiguren des uneigentlichen Organisationsdelikts oder des normativ geprägten Vorstellungsbilds Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen? Die Arbeit bereitet diese hochaktuelle Rechtsprechung auf, hinterfragt die aufgeworfenen Lösungsansätze kritisch und wagt einen eigenen Vorschlag.
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