Das Menschenrecht auf Wasser
die rechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Grundversorgung mit Wasser und Sanitärleistungen im Rahmen einer ökologisch-nachhaltigen Wasserwirtschaftsordnung
Description:... English summary: Silke Ruth Laskowski analyzes the impact of the fundamental human right to water, focusing on Articles 11 and 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights in connection with the General Comment No. 15 (UN Economic and Social Council, 2002) and the principle of sustainable development. German description: Vor dem Hintergrund der globalen Wasserkrise entwickelt Silke Ruth Laskowski die rechtlichen Rahmenbedingungen fur eine gemeinwohlorientierte, okologisch-nachhaltige Wasserwirtschaft, welche dem Menschenrecht auf Wasser verpflichtet ist. Sie beleuchtet die internationalen rechtspolitischen Strategien der Krisenbewaltigung, die sowohl das Umweltvolkerrecht, das Welthandelsrecht als auch den internationalen Menschenrechtsschutz betreffen. Dabei hebt sie insbesondere den engen Zusammenhang mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung hervor. Kritisch gepruft werden die internationalen, europaischen und nationalen Liberalisierungs- und Privatisierungsprozesse im Hinblick auf deren Leistungsfahigkeit fur die intergenerationelle Sicherung einer umwelt- und teilhabegerechten sozialen Versorgung aller Menschen mit existentiellen Wasser- und Sanitarleistungen. Neben den volkerrechtlichen Vorgaben wird der verfassungsrechtliche Rahmen Deutschlands unter Beachtung der quasi-verfassungsrechtlichen Vorgaben des Europarechts unter Einbezug des am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon fur eine angemessene Wasserwirtschaftsordnung thematisiert. Die Autorin befasst sich insbesondere mit der Frage, ob der Aufgabenkomplex der nachhaltigen Wasserwirtschaft zu den staatlichen Aufgaben des von ihr entwickelten Typus des apostnationalen Gewahrleistungsstaats zahlt. Abschliessend betrachtet sie das deutsche Modell der noch immer kommunalgepragten Wasserver- und -entsorgung und erortert die volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer weiteren Privatisierung. Diese ergeben sich letztlich aus dem justiziablen Kern des Menschenrechts auf Wasser.
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