Verwaltungshilfe zwischen Werkzeugtheorie und funktionaler Privatisierung
Description:... Die Verwaltungshilfe führt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ein Zwitterdasein. Zum einen ist sie eine Figur des öffentlich-rechtlichen Staatshaftungsrechts, zum anderen wird sie als zivilrechtliches Ergebnis funktionaler Privatisierungen gesehen. Dabei geht es im Kern um die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Recht. Die Analyse der verschiedenen Ansätze und der verfassungsrechtlichen Grenzen sowie die Abgrenzung zur Beleihung und zur Privatisierung führen zu dem Ergebnis, dass Verwaltungshilfe die Unterstützung der Verwaltung bei der Erfüllung von Staatsaufgaben ist. Der Verwaltungshelfer leistet eine schlichte Handlung zu einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Bürger. Diese Handlung ist rechtsverhältnisakzessorisch zu beurteilen. Da sich die Verwaltungshilfe in zwei Rechtsverhältnissen - dem privatrechtlichen Bedarfsdeckungsgeschäft zwischen Verwaltung und ihrem Helfer, sowie dem öffentlich-rechtlichen zwischen Verwaltung und Bürger - auswirkt, gelten jeweils unterschiedliche Maßstäbe. »›Administrative Assistance‹ between ›Tool Theory‹ and ›Functional Privatization‹«In the jurisprudential debate the »Administrative Assistance« is a janiformed hybrid. On the one hand it is a form of liability of public authorities as well as state liability in public law; on the other hand it is seen as the result of »Functional Privatization« in civil law. In both constellations the »Administrative Assistance« is a form of cooperation between public authorities and private persons, but in the end it is a question of the applicable law. Inhaltsverzeichnis1. EinleitungVerwaltungshilfe zwischen Werkzeugtheorie und funktionaler Privatisierung - Das Grundproblem der Verwaltungshilfe: die Einordnung in das öffentliche oder in das private Recht - Aktueller Diskussionsstand - Ziele der Bearbeitung2. Begriffliche GrundlagenÖffentliche Aufgaben, Staatsaufgaben und Private - »Privatisierung« - Darstellung der Diskussion um die Einbeziehung Privater in die Erfüllung von Staatsaufgaben - Zusammenfassung3. Kritik am gegenwärtigen Diskussionsstand und eigener AnsatzKritik - Eigener Definitionsansatz öffentlich-rechtlicher Verwaltungshilfe4. Die Rechtverhältnisakzessorietät schlichter Handlungen, zugleich die Qualifikation des VerwaltungshelferhandelnsQualifikation von Entscheidungen und Handlungen - Rechtsnatur schlichter Tathandlungen - Die Rechtsverhältnisakzessorietät des schlichten Verwaltungshandelns und der Verwaltungshelferbeiträge - Sonstige Akzessorietätstheorien - Die Gültigkeit der Rechtsverhältnisakzessorietät schlichter Handlungen im Allgemeinen - Zusammenfassung5. Die Rechtsverhältnisakzessorietät des Verwaltungshelferbeitrags: die hybriden Rechtsbeziehungen des Verwaltungshelfers und seines UmfeldesDas Außenrechtsverhältnis zwischen Verwaltung und Bürger - Das Innenrechtsverhältnis zwischen Verwaltung und Verwaltungshelfer - Doppelte Zuordnung von Maßnahmen: hybrides (Verwaltungs-)Handeln - Die »Rechtsnatur« der Verwaltungshilfe6. Grenzen der Zulässigkeit der VerwaltungshilfeVerfassungsrechtliche Grenzen - Verwaltungsrechtliche Grenzen - Zusammenfassung7. Verantwortung und HaftungDie Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG - Verwaltungshilfe und Amtsträgerschaft im Sinne des StGB8. Zusammenfassung und ErgebnisLiteraturverzeichnisSachverzeichnis Biographische InformationenMarie Ackermann, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg; 2012-2013 LL.M. an der Université Panthéon-Assas, Paris II; 2013-2015 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2015 Promotion; seit 2015 Rechtsanwältin in Hamburg. Rezension»Insgesamt liefert Ackermann eine umfassende Darstellung der grundlegenden Rechtsfragen, die sich bei Einsatz von Verwaltungshelfern stellen.« Prof. Dr. Alexander Schink, in: Umwelt- und Planungsrecht, Heft 7/2018
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