Die Europäische Union im Völkerrecht
Description:... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europaische Union (EU) zu einer internationalen Organisation mit Rechts- und Handlungsfahigkeit. Gleichzeitig folgte die EU der Europaischen Gemeinschaft nach und ubernahm deren Rechte und Pflichten. Seither tritt die EU als eigenstandiges Rechtssubjekt im Volkerrecht auf, erwirbt Rechte, ubernimmt Pflichten und gestaltet die Entwicklung des Volkerrechts maageblich mit. Im EuR-Beiheft 2-2012 beleuchten funfzehn namhafte ExpertInnen aus Theorie und Praxis diese neuen Entwicklungen. Dabei geht es zunachst um die Stellung der EU als Volkerrechtssubjekt, deren Bindung an das allgemeine Volkerrecht sowie die Vertragsschlusskompetenzen und die auaenvertretungsbefugten Organe. Im Anschluss daran wird die Stellung der EU in den Vereinten Nationen und der WTO untersucht. Der dritte Schwerpunkt ist das Verhaltnis zum Europarat und insbesondere der angestrebte Beitritt zur EMRK. Schliealich geht es um die Rolle der EU im diplomatischen und konsularischen Verkehr.
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