Realakte im Rechtsschutzsystem der Europäischen Union
Description:... Das Unionsprozessrecht scheint bislang keine Handhabe gegen reales Verwaltungshandeln der EU zu bieten. Werden subjektive Rechte etwa durch Informationsakte, polizeiliches Handeln, soft law oder informale Absprachen verletzt, dann fehlt gerichtlicher Schutz. Dabei kann es nicht bleiben. Die komplex verwobenen Rechtsschutzgarantien der Grundrechtecharta, der EMRK und der allgemeinen Rechtsgrundsatze verlangen nach einer Revision des status quo, um der wachsenden Grundrechtssensibilitat gerecht zu werden. Aufbauend auf einer Analyse von Judikatur und Verwaltungsrealitat arbeitet Timo Rademacher zunachst die `Anspruche` der Rechtsschutzgarantien an die prozessuale Erfassung von Realakten heraus. Anschliessend zeigt er, dass diese Anspruche ohne Vertragsanderung erfullbar sind: Geboten wird eine rechtsvergleichend gestutzte Rekonstruktion des EU-Prozessrechts, die den Kontakt zur Gerichtspraxis wahrt und erstmals ein vollstandiges System unionalen Rechtsschutzes liefert.
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