Deutsch-polnische Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Geldsanktionen
Description:... Long description: Die Migrationsfreiheit in der Europäischen Union entfaltet eine Nebenwirkung in Gestalt der grenzüberschreitenden Kriminalität. Täter, die im EU-Ausland eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit begehen, können Sanktionen in dort ergangenen Urteilen vermeiden, weil die Macht dortiger Strafvollstreckungsbehörden in den EU-Mitgliedstaat des Täters nicht reicht. Um diesem Zustand im Bereich der Geldsanktionen entgegenzuwirken, hat der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Geldsanktionen anderer EU-Mitgliedstaaten zu vollstrecken. Am 24. Oktober 2013 veranstaltete der Lehrstuhl für Polnisches Strafrecht der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) eine Tagung in Slubice, an der Rechtspraktiker aus Deutschland und aus Polen die Funktionsfähigkeit dieses neuen Rechtsinstruments besprachen. Vertreten waren das Bundesamt für Justiz, das polnische Justizministerium sowie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Universitäten beider Staaten. Die Teilnehmer wiesen auf Schwierigkeiten der deutsch-polnischen Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen hin und regten Verbesserungsvorschläge an. Die Publikation enthält Vorträge der Teilnehmer sowie eine zusammenfassende Analyse, die in der Tagung aufgeworfene Fragen beantwortet, Ursachen der Kooperationsschwierigkeiten entdeckt und deren Behebung vorschlägt.
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