Drittstaaten und die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs
die Monetary Gold-Doktrin
Description:... Der Internationale Gerichtshof (IGH) kann einen Streitfall zwischen zwei Staaten nur mit der Zustimmung der Parteien entscheiden. Auf dieser Grundlage hat der IGH in seiner Leitentscheidung im Monetary Gold-Fall von 1954 ausgesprochen, dass er auch dann nicht entscheiden kann, wenn zwar die Parteien ihre Zustimmung erteilt haben, der Fall aber zentral einen dritten Staat betrifft, der nicht zugestimmt hat und nicht Prozesspartei ist.Tobias Thienel geht den dogmatischen Grundlagen dieser sog. Monetary Gold-Doktrin nach. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Doktrin nur als Verbot einer Umgehung fundamentaler Normen des Statuts des IGH begründbar ist. Auf dieser Grundlage erläutert er, wann der IGH nicht entscheiden darf und wann die angebliche Betroffenheit eines Dritten nur ein Scheinproblem darstellt. Dabei werden zahlreiche Dreiecksverhältnisse des modernen Völkerrechts untersucht.Ausgezeichnet mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. 2015
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