Das Bereicherungsverbot
Ausdruck der Trennung von Schaden und Haftung
Description:... English summary: Compensatory damages are not meant to enrich the person who suffered the damage. As an acknowledged cornerstone of German law, this so-called prohibition of enrichment conflicts with the recognition of foreign judgements on punitive damages. It not only marks the border between lump sum damages and contractual penalty or between indemnity insurance and wagers but also between compensatory and punitive damages. German description: Das Bereicherungsverbot ist ein anerkannter Grundpfeiler des deutschen Schadensersatzrechts, obwohl weder Herleitung noch Inhalt genau bestimmt ist. Stephan Gregor leitet es aus dem Prinzip der Trennung von Schaden und Haftung ab. Dieses Prinzip besagt fur den Schaden, dass er unabhangig davon besteht, wer fur ihn haftet (naturlicher Schaden). Fur die Haftung bedeutet das Prinzip, dass das Haftungsrecht nur den Schaden zuweisen kann, ihn aber nicht selbst bestimmt; eine uber den Schaden hinausgehende Umverteilung ist kein Schadensersatz (Bereicherungsverbot). Es dient zur Abgrenzung von Schadensersatzes und Versicherung zu Wette, Vertrags- und Privatstrafe. Es bietet eine Leitschnur fur zentrale Fragen des Schadensersatzes wie fur den Nutzungsersatz, fur fiktive Reparaturkosten, die Drittschadensliquidation mit den Entgeltfortzahlungsfallen und fur die Vorteilsanrechnung einschliesslich der Falle hypothetischer Kausalitat.Stephan Gregor erhielt fur seine Arbeit den Dissertationspreis 2011 der Juristischen Gesellschaft Hagen e.V. und den Forderpreis der Sparkasse Hagen 2011.
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