Die Sicherungsfunktion der Floating Charge in Deutschland
Description:... English summary: In German legal literature, the floating charge has been discussed mainly with regard to its all-assets-encompassing scope. Its actual value for a secured party - the right to appoint an administrator or administrative receiver - has rarely been discussed. Fritz Kleweta shows how the concept could be implemented in Germany. German description: Die Floating Charge des englischen Rechts ermoglicht es einem Sicherungsnehmer, durch einen einfachen Vorgang das gesamte Vermogen einer englischen Limited im In- und Ausland zu besichern. Dabei gewahrt sie ihm in der Insolvenz des Sicherungsgebers jedoch lediglich ein sehr eingeschranktes Vorrecht. Daher greift die Kreditpraxis haufig nur im Hinblick auf solche Vermogensgegenstande auf die Floating Charge zuruck, die nicht ohnehin anderweitig erstrangig dinglich besichert werden konnen. Der massgebliche Vorteil dieses Sicherungsmittels liegt dagegen in der Moglichkeit zur Bestellung eines Unternehmensverwalters. Der Unternehmensverwalter ersetzt dabei weitgehend die Geschaftsfuhrung und ist nicht an Weisungen der Gesellschafter gebunden. Idealerweise fuhrt er das Unternehmen zuruck in die Profitabilitat oder verwertet die Floating Charge, wenn der "turn-around" nicht mehr moglich scheint. Fritz Kleweta analysiert die Moglichkeit einer Floating Charge uber das Vermogen einer Limited, die den Mittelpunkt ihrer hauptsachlichen Interessen in Deutschland hat (CoMI), und zeigt, inwiefern ein Unternehmensverwalter auch in Deutschland eingesetzt werden konnte.
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