Das elektronische Konnossement
Umsetzung der Anforderungen aus § 516 Abs. 2 HGB durch funktionsäquivalente Blockchain-Token
Description:... Der Welthandel ist noch immer durch den Einsatz von Papier gepragt. Bis heute werden im Rahmen der Exportfinanzierung Dokumente der Seefracht als Sicherungsmittel verwendet. Besonders sticht dabei das Konnossement hervor. Als Wertpapier mit Traditionsfunktion verbrieft es den Herausgabeanspruch gegen den Beforderer und verkorpert das transportierte Gut. Die Digitalisierung des Konnossements ist dringend erforderlich, fuhrt doch gerade die noch immer von Hand vorgenommene Abwicklung des Dokuments zu erheblichen Verzogerungen. Bereits 2013 wurde auf diesen Missstand reagiert und 516 Abs. 2 HGB eingefuhrt, der den Einsatz elektronischer Konnossemente gestattet. David Saive untersucht die Auswirkungen elektronischer Konnossemente und damit elektronischer Wertpapiere auf die Gesamtrechtsordnung und stellt fest, unter welchen Voraussetzungen die Blockchain-Technologie zur Umsetzung elektronischer Konnossemente geeignet ist.
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