Rentensteuer. Mit Einzelfallprüfung und Aufteilungsbescheid zu noch mehr Rente
Description:... Fachbuch aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Ruheständlern ein gewisses „Existenzminimum“ zukommen zu lassen, wurden die Renten zum 1. Juli 2016 in Westdeutschland um 4,35 % und im Osten um 5,03 % erhöht. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung um 57 bzw. 61 Euro. Das Problem vieler Bestandsrentner als auch zukünftiger Rentenempfänger: Da die Rentenerhöhung erst seit Juli 2016 greift, steigt die Rente mit ca. 342 Euro (57 Euro West x 6 Monate) deutlich stärker als der Grundfreibetrag. Dieser wurde 2016 um lediglich 180 Euro auf 8.652 Euro erhöht. Wird diese Grenze jedoch überschritten, sind Rentenempfänger dazu verpflichtet, zumindest eine Einkommensteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Je nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden dann Steuern auf die gesetzliche Altersrente fällig. Zu dieser Steuerbelastung kommt es zudem, wenn Rentner auch noch über anderweitige Einkünfte (z.B. Zins- oder Mieteinkünfte) verfügen. Trotz Einkom-mensteuer-Erklärung gibt es jedoch legale Mittel und Wege, dieser Steuerpflicht zu entgehen. Zudem zeigt das Lehrbuch auf, wie man sich gegen rechtfehlerhafte Renten- und Einkommensteuer-Bescheide wehrt. Da Rentner-Ehepaare gleichfalls der steuerlichen Gesamthaftung unterliegen, gibt es zudem wertvolle Hinweise, dieser Haftung per Spezialantrag zu entgehen. Da jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit besitzt, über mehrere Jahre hinweg seiner Steuererklärungspflicht nachzukommen, muss nicht sofort die „Selbstanzeige“ gewählt werden. Wer also in der Vergangenheit keine bzw. eine fehlerhafte Erklärung abgegeben hat, kann dies jederzeit nachholen bzw. berichtigen. Um jedoch nicht ins Visier der Finanzverwaltung zu geraten, sollten Rentner wichtige Dinge beachten. Denn die Kontrollen, die sich zwischenzeitlich über immer neuere Prüffelder hinweg ziehen, werden immer engmaschiger. Man denke dabei an das neue Filterprogramm RMS (steht für elektronisches Risiko-Management-System). Damit haben die Beamten die Möglichkeit, nicht nur flexibel, sondern auch auf die örtlichen Besonderheiten zu reagieren. Jeder Fehler, jede Unrichtigkeit – bewusst oder unbewusst – führt dann zwangsläufig zu einer Intensivprüfung für den jeweiligen Steuerzahler. Die Folge: Horrende Steuernachzahlungen bis hin zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
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