Bewertung von langfristigen Dienstleistungsverträgen nach HGB, IAS und US-GAAP
Description:... Inhaltsangabe:Einleitung: Die deutschen (HGB) und die internationalen (IAS, US-GAAP) Rechnungslegungsgrundsätze haben sich unterschiedlich entwickelt. Das deutsche Handelsrecht ist u. a. vom Maßgeblichkeits- bzw. umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzip geprägt. Dies bedeutet, dass es eine Verknüpfung zwischen den handels- und steuerrechtlichen Ansätzen gibt. Die International Accounting Standards (IAS) haben keine Rechtskraft und sind grundsätzlich nur Empfehlungen seitens des IASC s. Die Vorschriften der IAS sind weder größen- noch rechtfsformabhängig und deren Anwendung beruht auf rein freiwilliger Basis. Die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sind Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze deren gesetzesähnlicher Charakter als eine Art Common Law der Rechnungslegung gilt. Unternehmen, die der amerikanischen Börsenaufsicht unterliegen, müssen für den Konzernabschluss die Vorschriften der US-GAAP anwenden. Aufgrund der fehlenden Maßgeblichkeit bei den IAS und den US-GAAP gibt es keine Verknüpfung zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht. Das HGB beinhaltet viele Wahlrechte und bietet den bilanzierenden Unternehmen einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Die Anwendung von Wahlrechten bei den IAS ist sehr eingeschränkt und bei den US-GAAP existieren faktisch keine Wahlrechte. Dies wirkt sich auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aus. Das HGB orientiert sich an dem Vorsichtsprinzip, welches eine weite Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzips zulässt. Das Ziel ist der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung. Bei den IAS und den US-GAAP steht die periodengerechte Erfolgsermittlung mit dem Ziel einer umfassenden Information für derzeitige und zukünftige Investoren im Vordergrund. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Rechnungslegungsgrundsätze wirken sich u. a. auf die Bewertung von langfristigen Dienstleistungsaufträge aus. Weder nach deutschen noch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Begriff langfristige Aufträge eindeutig festgelegt. Bilanzrechtlich werden sie als schwebende Geschäfte bzw. executory contracts behandelt. Charakteristisch für eine langfristige Auftragsdurchführung ist nach h. M., wenn der Beginn und die Beendigung eines Auftrages in unterschiedliche Rechnungsperioden (Geschäftsjahre) fallen. Die zur Bewertung von langfristigen Aufträgen angewendeten Methoden sind die: - Completed-contract Methode. - Percentage-of-completion Methode (anteilige Gewinnrealisierung). - [...]
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