Wettbewerbsregister
Eintragung, Abfrage und Löschung
Description:... Fallen einem Unternehmen bestimmte Rechtsverstosse zur Last, kann dieser Umstand seiner Teilnahme an einem Vergabeverfahren entgegenstehen. Welches Fehlverhalten zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren fuhren kann oder sogar muss, regeln die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgrunde der 123 und 124 GWB. Offentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihr Vorliegen zu prufen. Mit dem 2021 in Betrieb genommenen Wettbewerbsregister steht Vergabestellen nun erstmalig ein wirkungsvolles Instrument zur Erfullung ihrer Prufungspflichten zur Verfugung. Das Register enthalt Sanktionen aufgrund bestimmter, vergaberechtlich relevanter Rechtsverletzungen und erlaubt somit eine effektivere Prufung der Ausschlussgrunde. Lasse Engel untersucht in diesem Zusammenhang insbesondere die zentralen Elemente der neuen Institution, namlich die Eintragung in das Register und dessen Abfrage sowie die Loschung aus dem Wettbewerbsregister. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Jahres 2022 der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
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