Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz
Rechtsvergleichende Reformüberlegungen unter Berücksichtigung des französischen und niederländischen Rechts
Description:... Erbschaften und Vermachtnisse des Insolvenzschuldners stellen fur die Glaubiger haufig die einzige Moglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermachtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenuberstellung mit dem franzosischen und dem niederlandischen Recht uberpruft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfahigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das franzosische Recht schlagt sie vor, dem Insolvenzverwalter kunftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermoglichen. Fur das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich fur die Einfuhrung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.
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