Die Idee vom deutschen St„ndestaat: St„ndische, Berufsst„ndische und Korporative Konzepte zwischen 1918 und 1933
Description:... Die Weimarer Republik trat als erste deutsche Demokratie an, die alten St„nde und Klasse abzuschaffen und die politische Freiheit und Gleichheit aller Brger zu gew„hrleisten. Standesvorrechte wurden abgeschafft, alle Deutschen unabh„ngig von den St„nden und Klassen des Kaiserreiches stimmten in freier und gleicher Wahl ber die Zusammensetzung des Parlamentes ab. W„hrend rechte und linke Parteien sich mehr oder weniger mit der Demokratie arrangierten oder ihren Aufbau mitgestalteten, blhte nicht nur in rechten intellektuellen Kreisen eine Flle verschiedener Konzepte auf, die sich mit der Errichtung st„ndestaatlicher Strukturen auf deutschen Boden besch„ftigten: Der Staat ist kein Vertrag zwischen Einzelindividuen, Ausdruck einer Aristokratie oder Resultat des Willens eines K”nigs, sondern eine Summe von Gliedern, evtl. selbst nur ein staatstragender Teil des Gesellschaftsganzen. Der Einzelne ist kein Teil des Staates, sondern Teil eines Standes. Diese St„nde sind Glieder des Staates und haben mehr oder weniger an der staatlichen Hoheit teil. Viele dieser Ideen brachen mit allen Idealen der modernen Demokratie: Georg Weipperts "Prinzip der Hierarchie" oder Othmar Spanns "wahrer Staat" sind hierarchische St„ndestaaten ungleicher Menschen. Bei anderen Konzepten hingegen (zum Beispiel der so genannte "Werksgemeinschaftsgedanke" oder bei den berufsst„ndischen Gesetzgebungsausschssen von Heinrich Herrfahrdt) tr„gt die st„ndische Selbstverwaltung fast schon wieder moderne, auf Partizipation orientierte Zge. Es existiert ein breites Spektrum weiterer St„ndestaatskonzepte, die in der Forschung weitestgehend vernachl„ssigt wurden. Diese Studie soll eine m”glichst vollst„ndige Darstellung aller Konzepte bieten und die Frage stellen, was wirklich neu an diesen Ideen ist und wo simple ideengeschichtliche Rckgriffe neu verpackt wurden. Es ist ebenso Anspruch dieser Studie, eine umfassende Literaturliste zum Forschungsthema vorzustellen. Dabei sollen nicht nur die im Sinne der Forschungsfrage untersuchten Werke aufgefhrt werden, sondern auch all jene Werke, die nur Teile einer neuen st„ndestaatlichen Ordnung behandeln oder ein unvollst„ndiges St„ndestaatskonzept formulieren.
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