Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen
Description:... Ein Groateil der rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion beruht auf originarem Landesrecht (neben der Landesverfassung z.B. in den Bereichen des Denkmalschutzes, des Friedhofs- und Bestattungswesens, des Krankenhauswesens, von Hochschule, Schule und Kindertageseinrichtungen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Rundfunk und Fernsehen) oder auf der Grundlage bundesrechtlicher Rahmenregelungen auf landesrechtlichen Spezialvorschriften (z.B. Kirchensteuer und Kirchenaustritt, Meldewesen und Datenschutz). Dennoch beziehen sich die einschlagigen Lehrbucher weitgehend auf eine bundesweite Gesamtubersicht, wobei landesrechtliche Besonderheiten im Regelfall lediglich exemplarisch in den Blick genommen werden. An diesen Befund knupft das neue Buch an: In Erganzung zu der von ihnen seit 2010 herausgegebenen erganzbaren Rechtsquellensammlung "Staat und Kirche in Nordrhein-Westfalen" legen die Herausgeber ein Studienbuch zum Verhaltnis von Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen vor. Als Autorinnen und Autoren konnten einschlagig tatige Fachleute aus der staatlichen Verwaltung, aus den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus der kirchlichen Wohlfahrtspflege gewonnen werden. Zielgruppe sind die Rechts- und Fachabteilungen der (Erz-)Bischoflichen Generalvikariate und Landeskirchenamter sowie der ubrigen Religionsgemeinschaften und religiosen Verbande, der Diozesan-Caritasverbande und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der jeweiligen Ortsebenen, kirchliche Stiftungen und sonstige private kirchliche bzw. religiose Rechtstrager, der Landtag mit seinen Abgeordneten und seiner Verwaltung, die Staatskanzlei und die Fachministerien, die Bezirksregierungen, kirchliche und staatliche Gerichte (insbesondere Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof NRW), die (Kirchen-)Rechtswissenschaft (insbesondere die entsprechenden Institute und Lehrstuhle an den sieben juristischen Fakultaten in NRW einschliealich der Studierenden) sowie die entsprechenden Bibliotheken in allen Bereichen und nicht zuletzt einschlagig tatige Rechtsanwaltskanzleien.
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