Rechtsphilosophische Grundlagen der Menschenwürde
Description:... Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Wertgrundlagen der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Der Artikel 1 Abs.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, von dem anzunehmen ist, dass er jedem deutschen Bundesbürger bekannt ist, erhebt die Menschenwürde zum ranghöchsten Wert unserer Gesellschaftsordnung. Doch kann jener deutsche Bundesbürger , der das Konzept der Menschenwürde kennt und unterstüzt, auf Anhieb auch sagen, was der Begriff der Menschenwürde bedeutet oder worauf sich die Idee des Würdekonzepts stüzt? Obwohl viele den Menschenwürdebegriff heute für selbstverständlich halten und ihn häufig gebrauchen, ist der Begriff nicht klar und eindeutig definiert, zumal es seit Jahrhunderten immer wieder neue Ansätz hierfür gab. Der Satz der Menschenwürde ist nämlich mit zweieinhalbtausend Jahren Philosophiegeschichte belastet.1 In der Geschichte des abendländischen Denkens wurden verschiedene Vorstellungen davon entwickelt - griechisch-römische, christlich-metaphysische, humanistisch-aufklärerische und vernunftsphilosophische. Die Interpretationsvielfalt des Würdebegriffs ist genauso vielfältig wie es philosophische Lehren und Strömungen gibt und der Vielfaltigkeit der damit verbundenen Menschenbilder sind keine Grenzen gesetzt.2 Im Folgenden sei der Frage nach der Bedeutung der Menschenwürde nachgegangen und der Versuch ergriffen, einen Überblick über die ideengeschichtliche Entwicklung darzulegen. Dabei sei unterschieden zwischen der Würdevorstellung der Antike, der vom Christentum geprägten Spätantike und Mittelater , der humanistischen Renaissance und der Zeit der Aufklärung des ausgehenden 18. Jahrhunderts und schließlich dem 20.Jahrhundert, der Epoche in der die Menschenwürde endlich Eintritt in die Rechtstexte findet, im Anschluss an die Zeit der sozialistischen Arbeiterbewegungen im 19.Jahrhundert.
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