Historischer PROCESSUS JURIS. In welchem sich Lucifer über Jesum, darumb daß er ihm die Höllen zerstöret, eingenommen, die Gefangene darauß erlöst, und hingegen ihn Lucifern gefangen und gebunden habe, auff das allerhefftigste beklaget
Darinnen ein gantzer ordentlicher Proceß, von Anfang der Citation, biß auff das End-Urtheil inclusive, in erster und anderer Instantz, darzu die Form, wie in Compromissen gehandelt wird, einverleibt: Auch allerley Schrifften, Gerichts-Gebräuch, Juramenta und Pflicht, Commissiones, Zeugen-Verhör, sampt allen andern Acten und Actitaten zu dem Proceß gehörig, in etliche unterschiedliche Capita abgetheilet, und zu dem End bey einem jedem derselbigen, die dazu dienliche Observationes und Notabilia, mit ihren angehörigen Rechts Gründen und Allegaten begriffen, und zu finden seyn, dergleichen in Trunck zuvor nie außgangen. Den Gerichtsschreibern, Procuratoren, Notarien, und der Schreiberey Verwandten überauß nützlich, und dienstlich und lieblich zuwissen. Aufs neu übersehen, mit mehrern Observationes, ad Processum Cameralem gehörig augirt und verbessert