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Frauen als Wegbereiter des Rechts: Die ersten deutschen Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik

Description:... Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studieren und die juristischen Staatsexamina ablegen konnten, geh”rten: Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke grndeten sie den Deutschen Juristinnen-Verein im Jahre 1914: den Vorl„ufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Verbandsmitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein in der Weimarer Reform zum Familien-, Ehegter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrecht. Das damals neue Postulat der Gleichberechtigung der Geschlechter in Art. 119 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung sollte den Frauen zu einem neuen Recht verhelfen. Ein neues Recht war erforderlich, weil die Haus- und Arbeitsgemeinschaft des 19. Jahrhunderts aufgel”st und die industrielle Revolution die Frau zur Erwerbsfrau gemacht hatte. Zudem hatten die Frauen mit der Weimarer Reichsverfassung das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Zwischen dieser weiblichen Teilhabe im ”ffentlichen Leben und im Erwerbsleben klaffte eine Divergenz zur Stellung der Frau im Brgerlichen Gesetzbuch von 1900. Nach dem dort geregelten Rechtsverh„ltnis zwischen Frau und Mann hatte der Ehemann das Alleinentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft: Der Ehemann konnte die Arbeitsvertr„ge seiner Ehefrau ohne ihr Mitspracherecht kndigen, ihm oblag die alleinige Verwaltung des ehelichen Verm”gens und er besaá die elterliche Gewalt ber die Kinder, selbst wenn er schuldig geschieden wurde. Allerdings war eine Scheidung vom Gesetzgeber nahezu unm”glich gemacht und sie barg fr die Frau die Gefahr, dass sie das Sorgerecht verlor und ihr kein Unterhalt zustand. Noch schlechter erging es den ledigen Mttern, die nicht nur sozial ge„chtet, sondern auch rechtlich diskriminiert wurden. Fr ihre nichtehelichen Kinder erhielten sie keinen Unterhalt und diese besaáen auch kein Erbrecht, da eine Verwandtschaft mit dem Vater aberkannt wurde. In diese veralteten Bestimmungen des Brgerlichen Gesetzbuches wollten Marie Munk und Margarete Berent eine Bresche fr die Rechtsstellung der Frau schlagen. Auf dem 33.Deutschen Juristentag berzeugte Marie Munk fhrende Juristen von der Notwendigkeit einer Reform des Gterrechts im Interesse der Frau. Auf dem 36. Deutschen Juristentag pl„dierte Emmy Rebstein-Metzger, ein weiteres Mitglied des Deutschen Juristinnen-Vereins, fr das Erfordernis einer familienrechtlichen Reform. Darber hinaus beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein als Verbandsmitglied des Bundes der Deutschen Frauenbewegung auch in den Printmedien an der Reformdiskussion. Obgleich die parlamentarischen Bestrebungen im Reichstag und Reichsrat bis zur Machtergreifung Hitlers nicht erfolgreich waren, hatten die Reformforderungen der Mitglieder des Deutschen Juristinnen-Vereins groáen rechtspolitischen Einfluss.

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