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Die Darstellung der Unruhen in Lhasa vom 14.03.2008 in den chinesischen Medien

Am Beispiel der Tageszeitungen Renmin Ribao, Nanfang Dushi Bao und Wen Wei Po

Description:... Inhaltsangabe:Einleitung: Wenn man im Westen die beiden Wörter „China“ und „Medien“ erwähnt, ist es oft nicht weit, dass in der gleichen Diskussion die Wörter „Propaganda“ und „Zensur“ fallen. Man denkt an eine bewusste Beeinflussung der Medien durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die daraus resultierende Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Besonders im März 2008 nach den Unruhen in Tibet erhielt diese Art der pauschalisierenden Diskussion über die chinesischen Medien wieder neues Brennholz. So erschien am 4. April 2008 ein Sonderheft der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel „Im Land des Lächelns“. Der Untertitel „Oder: das wahre Gesicht Chinas. Die Demaskierung eines Staates, in dem weder Mensch noch Meinung zählen“ verriet auch gleich den Inhalt: China sei „eines der ungerechtesten Länder der Erde“, dessen Bürger mit Propaganda bombardiert würden. Dabei werden vor allem zwei Aspekte immer wieder gerne übersehen. Zum einen, dass die Medien generell nie völlig frei von Beeinflussung durch Kirchen, Institutionen, Personen, Firmen, Lobbys und vor allem Regierungen waren und sind, sondern sich lediglich die Bezeichnungen und Methoden dafür änderten. Politisch erfuhr nämlich auch der Westen zur Zeit des Kalten Krieges, wie China zur Zeit der Kulturrevolution 1966 bis 1976, Höhepunkte in der Beeinflussung der Medien zur Lenkung der Bevölkerung. Westliche Staaten, beispielsweise die USA, sind sich der Macht der Medien bis heute noch immer deutlich bewusst und nutzen diese vermehrt in globalen Konflikten als „festen Bestandteil der Kriegsführung“ zur Legitimierung des Handelns und um einen „Informationskrieg um die Herzen und Köpfe der Menschen zu führen“. Heute, da der negativ konnotierte Begriff der Propaganda neuen Begriffen wie „information warfare“, „Öffentlichkeitsarbeit“ oder einfach „Werbung“ gewichen ist, muss auch die Meinungsfreiheit relativiert werden. Selbst in China sei die Einschränkung der freien Meinungsäußerung mit der „UNO-Konzeption der Meinungsfreiheit (Universale Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 Ziff. 2 in Verb. mit Art. 29 Ziff. 2)“ konform, wie der Jurist und Sinologe Harro von Senger anmerkt. So wundert es nicht, dass dieser sich auch in der Tibet-Diskussion fragt: „Kann es da erstaunen, wenn sich Chinesen über unsere doppelte Moral beklagen und uns vorwerfen, wir machten auch nichts anderes als Interessenpolitik?“ Zum anderen bleibt oft unbeachtet, dass den chinesischen Medien auch nicht sämtliche [...]

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