Die Zusicherung nach Art. 36 EuInsVO
Zugleich ein Beitrag zur Bewältigung grenzüberschreitender Konzerninsolvenzen
Description:... Das grenzuberschreitende Insolvenzrecht hat stark an theoretischer und praktischer Bedeutung gewonnen. Dies aussert sich nicht zuletzt durch harmonisierende Sekundarrechtsakte der Europaischen Union, insbesondere in Gestalt der Europaischen Insolvenzverordnung und ihrer Neufassung. Eine wesentliche Neuerung ist die Einfuhrung der "Zusicherung" nach Art. 36 EuInsVO. In Anlehnung an eine im englischen Recht fur komplexe grenzuberschreitende Konzerninsolvenzen entwickelte Praxis dient die Zusicherung des Hauptinsolvenzverwalters, die betreffenden Glaubiger innerhalb des Hauptinsolvenzverfahrens so zu behandeln, als ob ein Sekundarinsolvenzverfahren eroffnet worden ware, der Vermeidung der Eroffnung von Sekundarinsolvenzverfahren. Unter der Pramisse, das viel kritisierte und zum Teil abgelehnte Instrument moglichst operabel zu machen, setzt sich Lukas Schmidt umfassend mit dem Regelungskomplex der Zusicherung auseinander.
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