Europäischer Staats-Cantzley
So nicht allein Die Sponheimische, Erfurtische, Leiningische, Bährenthalische [et]c. und Pfältzisch- noch fort continuirende Religions-Gravamina, samt des Evangelischen Corporis an Ihro Kayserliche Majestät derentwegen ferners insinuirten Vorstellungen und darauf erfolgten Allergnädigsten Resolution, Item, was ratione der Religions-Vereinigung, und Calender-Sache, in Comitiis und sonsten zum Vorschein gekommen. sondern auch in specie Was von denen, bey Absterben des Herrn Marggrafens zu Brandenburg Onoltzbach Hochfürstlichen Durchleucht veranstalteten Leich-Ceremonialien [et]c. dann weiters des Cammerichischen Congressus, ingleichen des Würtemberg-Stuttgart und Mömpelgardischen Streits halber, emaniret, nicht minder, die in Deliberation gezogene Frage: Ob dem Reichs-Erb, Marschalln die Gerichtsbarkei über der Comitial-Gesandten Secretarios &c. und andere Bediente, competire?. Zwey- und Viertzigster Theil