Struktur und Grenzen des Missbrauchsbegriffs
Zur Frage der Heranziehung außerkartellrechtlicher Rechtsverstöße zur Begründung des Missbrauchsvorwurfs
Description:... VBL-Gegenwert, Pechstein, Facebook - zur Begrundung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung wurden zuletzt zunehmend ausserkartellrechtliche Wertungen wie die des AGB-Rechts, der Grundrechte oder des Datenschutzrechts herangezogen. Doch aus welchem Grund sollte ein Verstoss eines marktbeherrschenden Unternehmens gegen eine Vorschrift, die mit dem Kartellrecht zunachst einmal nichts zu tun hat, auch einen kartellrechtlichen Unwert im Sinne von Art. 102 AEUV bzw. 19 GWB beinhalten? Christian Schonberger widmet sich der grundsatzlichen Bestimmung der Determinanten fur die Auslegung des Missbrauchsverbots. Ist zur Gewahrleistung des Normzwecks der Nachweis einer Ausbeutung der Marktgegenseite bzw. einer Behinderung der Wettbewerber anhand einer plausiblen okonomischen Schadenstheorie unabdingbar? Oder kann aufgrund der damit verbundenen Nachweisschwierigkeiten auf Bewertungsmassstabe ohne naheren Wettbewerbsbezug zuruckgegriffen werden?
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