Volksgesetzgebung und Grundrechte
Description:... Grundrechte berechtigen den B¿rger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Was aber gilt, wenn der B¿rger selbst Gesetze gibt? Ist er dann als (gesetzgebender) B¿rger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Das Spannungsfeld, das die Begriffe des gesetzgebenden B¿rgers und des b¿rgerlichen Gesetzgebers beschreiben, liegt im Herzen des Staatsrechts, betrifft es doch die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht gleicherma¿n. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens, namentlich das Verh¿nis von Staat und Gesellschaft, und Grundfragen des Rechts, etwa die Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen. In seinem Band "Volksgesetzgebung und Grundrechte" er¿rtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle L¿er der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der Verfasser den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens (Entwurfsfertigung, B¿rgerbegehren, Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen, ob die B¿rger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt aus¿ben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So stellt der Autor seine eigene, differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschl¿ge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren. Die Rechtswissenschaftliche Fakult¿der Universit¿M¿nster hat diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet.
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