Das Österreichische Wasserrecht
enthaltend das Reichsgesetz vom 30. Mai 1869, R.G.B. Nr. 93 und die siebzehn Landesgesetze über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, nebst den Vollzugsverordnungen und den sonstigen wasserrechtlichen Bestimmungen : mit vorzüglicher Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte und die Spruch- und Verwaltungspraxis